|
|
||||||||||||||||
|
§ 1 |
|
|
||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||
|
Zweck und Wesen |
|
|||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||
|
Zweck und Ziel des Strohdorf-Club ist die Pflege der Geselligkeit. |
|
|||||||||||||||
|
Der Pflege und Förderung heimatlichen Brauchtums fühlt sich der Strohdorf-Club |
|
|||||||||||||||
|
sehr verbunden. |
|
|||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
§ 2 |
|
|
||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
Mitgliedschaft |
|
|||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
Die Mitgliedschaft ist auf vierzig aktive Mitglieder begrenzt. |
|
|||||||||||||||
|
Eine Überschreitung dieser Mitgliederzahl ist jedoch unter folgenden Bedingungen |
|
|||||||||||||||
|
zulässig: |
|
|||||||||||||||
|
1. wenn Söhne von Mitgliedern die Mitgliedschaft beantragen, |
|
|||||||||||||||
|
|
2. in höchstens der Anzahl, wie aktive Mitglieder das siebzigste- |
|
||||||||||||||
|
Lebensjahr erreicht haben. |
|
|||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
Mitglied des Strohdorf-Clubs kann jede unbescholtene männliche Person werden, die das |
|
|||||||||||||||
|
achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft |
|
|||||||||||||||
|
ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand gerichtet werden muss. |
|
|||||||||||||||
|
Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen |
|
|||||||||||||||
|
in geheimer Wahl und nur bei persönlicher Anwesenheit des Antragstellers. Der Antrag ist |
|
|||||||||||||||
|
angenommen wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder sich dafür entschieden haben. |
||||||||||||||||
|
Jedes Mitglied ist verpflichtet, an insgesamt mindestens fünfzig Prozent der Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen des jeweiligen Jahresprogramms teilzunehmen. |
|
|||||||||||||||
|
Zum Nachweis dieser Verpflichtung wird bei jeder Versammlung und jeder Veranstaltung |
||||||||||||||||
|
eine Anwesenheitsliste geführt. |
|
|||||||||||||||
|
Mitglieder, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben, sind von der Fünfzigprozentregelung befreit. |
|
|||||||||||||||
|
Die Mitgliedschaft endet: |
|
|||||||||||||||
|
a) durch Tod |
|
|||||||||||||||
|
b) durch Austritt |
|
|||||||||||||||
|
c) durch Ausschluss |
|
|||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
Ein Mitglied kann aus dem Strohdorf-Club ausgeschlossen werden, wenn es durch sein |
|
|||||||||||||||
|
Verhalten schuldhaft und in grober Weise die Interessen des Strohdorf-Clubs verletzt hat. |
|
|||||||||||||||
|
Wer freiwillig aus dem Strohdorf-Club austreten will, hat dies dem Vorstand schriftlich |
||||||||||||||||
|
anzuzeigen. |
|
|||||||||||||||
|
Ausschlüsse erfolgen auf Vorschlag des Vorstandes in der Generalversammlung. |
|
|||||||||||||||
|
Hierzu ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss |
|
|||||||||||||||
|
der Generalversammlung ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzusenden. |
|
|||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||
|
|
|
§ 3 |
|
|
||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||
|
Organe des Strohdorf-Clubs |
|
|||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
Organe des Strohdorf-Clubs sind: |
|
|||||||||||||||
|
a) der Vorstand |
|
|||||||||||||||
|
b) die Mitgliederversammlung |
|
|||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
§ 4 |
|
|||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
Vorstand |
|
|||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
Der Strohdorf-Club besteht aus folgenden Vorstandsmitgliedern: |
|
|||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
a) erster Vorsitzender |
|
|||||||||||||||
|
b) zwei stellvertretende Vorsitzende |
|
|||||||||||||||
|
erster Schriftführer und erster Kassierer |
|
|||||||||||||||
|
c) zweiter Schriftführer und zweiter Kassierer |
|
|||||||||||||||
|
d) bis zu drei Beisitzer |
|
|||||||||||||||
|
e) Mitglieder des Ehrenvorstandes |
|
|||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
Die Hälfte der Vorstandmitglieder, außer Ehrenvorstand, scheidet turnusmäßig |
|
|||||||||||||||
|
in der Generalversammlung aus. Die Wiederwahl ist möglich. |
|
|||||||||||||||
|
Der Vorsitzende oder seine Stellvertreter führen die laufenden Geschäfte des Strohdorf-Clubs und vertreten den Strohdorf-Club im Rechtsleben. |
|
|||||||||||||||
|
Bei rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen sind zwei Unterschriften (Vorsitzender bzw. |
|
|||||||||||||||
|
Stellvertreter und ein weiteres Vorstandmitglied) erforderlich. |
|
|||||||||||||||
|
Der Vorsitzende oder seine Stellvertreter können im Einzelfall über Zahlungen bis zu 250,00 € (zweihundertfünfzig) verfügen. |
|
|||||||||||||||
|
Die Ausgaben sind in der nächsten Versammlung bekannt zu geben. |
|
|||||||||||||||
|
Der Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlungen, im Falle der Verhinderung einer seiner |
|
|||||||||||||||
|
Stellvertreter oder ein anderes Vorstandsmitglied. |
|
|||||||||||||||
|
Der Vorstand haftet für das gesamte Vermögen des Strohdorf-Clubs. Die Haftung des |
|
|||||||||||||||
|
Vorstandes gegenüber Mitgliedern und Dritten wird auf das Clubvermögen beschränkt. |
|
|||||||||||||||
|
Fahrlässige Haftung wird ausgeschlossen. |
|
|||||||||||||||
|
Der erste Kassierer verwaltet die Finanzen des Strohdorf-Clubs und vereinnahmt die |
||||||||||||||||
|
Mitgliedsbeiträge. Er hat über alle Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen und die |
||||||||||||||||
|
Belege zu sammeln. |
||||||||||||||||
|
Zahlungen aus Kassenmitteln bedürfen der Genehmigung des Vorstandes. |
||||||||||||||||
|
Auf Verlangen hat der Kassierer in der Mitgliederversammlung den aktuellen Kassenbestand |
||||||||||||||||
|
mitzuteilen. |
||||||||||||||||
|
Der zweite Schriftführer verfasst über jede Versammlung ein Protokoll und gibt es in der |
||||||||||||||||
|
nächsten Mitgliederversammlung zur Genehmigung bekannt. |
||||||||||||||||
|
Im Falle einer Verhinderung wird dieses vom ersten Schriftführer bzw. einem anderen |
||||||||||||||||
|
Vorstandsmitglied übernommen. |
||||||||||||||||
|
§ 5 |
||||||||||||||||
|
Mitgliederversammlung |
||||||||||||||||
|
Die Mitgliederversammlungen finden gemäß dem Jahresprogramm statt. |
||||||||||||||||
|
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Clubmitglieder anwesend ist. |
||||||||||||||||
|
Einmal jährlich findet eine Generalversammlung statt, zu der schriftlich eingeladen wird. |
||||||||||||||||
|
In der Generalversammlung wird über die Arbeit des vergangenen Jahres Bericht erstattet. |
||||||||||||||||
|
Von zwei Kassenprüfern, die jeweils für zwei Jahre gewählt werden, scheidet einer |
||||||||||||||||
|
turnusmäßig in der Generalversammlung aus. Wiederwahl ist nicht möglich. |
||||||||||||||||
|
Anträge, die das Clubleben betreffen, werden in den Mitgliederversammlungen beraten |
||||||||||||||||
|
und entschieden. Abstimmungen über Anträge oder Entscheidungen des Vorstandes und |
||||||||||||||||
|
die Wahl der Kassenprüfer werden durch Handzeichen vorgenommen. Auf Antrag eines |
||||||||||||||||
|
Mitgliedes ist eine geheime Abstimmung vorzunehmen. |
||||||||||||||||
|
Ein Antrag oder eine Wahl gilt als angenommen, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden |
||||||||||||||||
|
Clubmitglieder zustimmen. |
||||||||||||||||
|
Satzungsänderungen sind in der Generalversammlung zu beschließen. |
||||||||||||||||
|
Auf Verlangen von einem Drittel der Mitglieder ist eine außerordentliche Generalversammlung |
||||||||||||||||
|
einzuberufen. |
||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
§ 6 |
|
|||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
Beiträge |
|
|||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||
|
Der Jahresbeitrag wird durch Beschluss der Generalversammlung festgelegt und soll per |
|
|||||||||||||||
|
Lastschrift eingezogen werden. |
|
|||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
§ 7 |
|
|||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
Auflösung des Strohdorf-Clubs |
|
|||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
Die Auflösung des Strohdorf-Clubs kann nur erfolgen, wenn drei Viertel der Clubmitglieder |
|
|||||||||||||||
|
in einer Generalversammlung einen entsprechenden Beschluss fassen. |
|
|||||||||||||||
|
Über das vorhandene Vermögen entscheidet die Generalversammlung. |
|
|||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
§ 8 |
|
|||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
Satzungsbeschlüsse |
|
|||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
Die Satzung tritt in Kraft bzw. wurde geändert in den Generalversammlungen vom: |
|
|||||||||||||||
|
12.04.1930, 17.02.1934, 15.03.1947, 21.02.1959, 15.01.1977, 02.02.1980, |
|
|||||||||||||||
|
16.03.1985, 12.01.1991, 14.01.1995, 11.01.2003, 21.01.2012 |
|
|||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
Strohdorf - Club Neheim 1930 |
|
|||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
Der Vorstand |
|
|||||||||||||||

